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Kurt Kowalsky: Wer hält den Dieb?Über die Rechtfertigung von Willkür am Beispiel des § 242 StGB
Wer sich an die biblische Geschichte mit Adam und Eva erinnert, wird wissen, dass Eva einen »Apfel« geklaut hat, den der »liebe« Gott ausdrücklich nicht sozialisiert hatte. Die Folgen sind bekannt. Der biblische Gott war plötzlich gar nicht mehr lieb, sondern vertrieb die Diebe, verfluchte sie und befahl für die Zukunft apodiktisch: »Du sollst nicht stehlen!« Die Perspektive von Adam und Eva braucht uns nicht zu interessieren. Die Lehre (die Metapher der Bibel) wird erst im Nachhinein klar: Befolgt ihr, ohne zu hinterfragen, die Anordnungen der Obrigkeit, werdet ihr im Paradies leben können. Verstoßt ihr dagegen, so macht euch die Obrigkeit das Leben zur Hölle. Es ging somit auch um die Rechtfertigung von Willkür. Der vernunftbegabte Mensch soll weder an Gottes unergründlichem Ratschluss noch an die Maßnahmen des weltlichen Gesetzgebers Verstand anlegen. Denn eingesetzter Verstand ist für Aberglauben und Staatsherrschaft gleichermaßen existenziell gefährlich. Man sollte, werden nun viele einwenden, auch dann nicht stehlen, wenn es Gott nicht gesagt hätte. Und für Raub, Nötigung, Erpressung, Ehebruch und Mord müsste das Gleiche gelten. Vielleicht muss man sich überhaupt an das gesetzte Recht halten? Denn es steht ja einerseits geschrieben. Anderseits, wo kämen wir hin, interpretierte jeder privat für sich, was richtig und was falsch ist? In Friedrich Schillers Drama »Wilhelm Tell« befahl der Tyrann Gessler seinen Untertanen, einen auf einer Stange aufgespießten Hut zu grüßen. Das stand auch geschrieben. Wäre diese Geschichte nicht fiktiv, hätten sich im Laufe der Zeit sicher ein paar Besserwisser gefunden, welche die Norm des Tyrannen in ihrem Sinne interpretiert hätten. Muss der Hut auch gegrüßt werden, wenn er auf Grund von Nebel nicht mehr zu sehen ist? Was ist ein Gruß? Genügt ein leichtes Kopfnicken oder hat man der Anordnung nur dann Folge geleistet, hat man sich ehrerbietig verneigt? Bleiben wir beim Straftatbestand Stehlen. In § 242 (1) des deutschen Strafgesetzbuches heißt es zu diesem Thema: »Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« Während das apodiktische Recht der Bibel bereits voraussetzt, dass den so Befohlenen klar ist, was »stehlen« ist, ist das Recht der Staaten konditional. Es verfährt nach dem Grundsatz »Wenn-dann«. Viele werden überrascht sein. Doch obige Norm definiert den Tatbestand nicht. Das Wort »Zueignung« ist nämlich mit dem Attribut »rechtswidrig« versehen. In welchen Fällen man »rechtens« sich Sachen von Fremden zueignen kann, entscheidet sich wohl erst nach dem Studium von Hunderten Gesetzen, Vorschriften und Urteilen. Steht aber ein begrifflicher Inhalt (hier das Wort rechtswidrig) nicht gemeinsam fest oder ist beliebig interpretierbar oder liegt im Unbestimmten (zum Beispiel: A bestimmt B, einen Mantel zu kaufen, der seiner Frau gefällt, aber B kennt weder As Frau noch kann er sie befragen), ist sowohl eine Vereinbarung als auch ein Diktat in erster Annäherung sinnlos, innerhalb von Machtverhältnissen aber Ausdruck von Willkür. Im Dialog über die Religionen bemerkte der Philosoph Arthur Schopenhauer, dass Religion etwas Territoriales sei. Wie bestimmte Hautfarben in Territorien vorherrschen, folglich normal sind, empfindet man die vorherrschende Religion zumindest als akzeptabel, jede fremde jedoch als abstrusen Aberglauben. Konvertiten sind die seltene Ausnahme. Für das sogenannte Rechtsbewusstsein der Menschen gilt dieses Prinzip durchaus analog. Es verwundert also nicht, dass wir Gesslers Diktat, seinen Hut zu grüßen, als willkürlichen Ausdruck eines despotischen Willen erkennen, während uns die Willkür des konditionalen heutigen Rechts verborgen bleibt. Wer glaubt, dass es um die ordnungsgemäße Setzung des Rechts ginge, sollte sich fragen, wer denn bestimmt, wann und ob Recht ordnungsgemäß gesetzt ist. Nein, wir wiederholen hier nicht den Gemeinschaftskundeunterricht der 4. Klasse Sonderschule. Ein Verweis auf die Regeln des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist solange irrelevant, solange dieses Regelwerk nicht detailliert mit jedem Einzelnen der davon betroffenen Personen abgestimmt ist. Kinder und Frauen zuerst! Dann die Alten und Schwachen, die Kranken werden schriftlich befragt, die Analphabeten können einen Videoclip einreichen. Blieben noch die Männer und last but not least die Armen im Geiste, denn ihrer ist das Himmelreich, glaubt man dem Matthäus-Evangelium. »Beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum«, würde der Lateiner sagen. Scheiß drauf! Um die sogenannten Volksvertreter ins Parlament zu wählen, benötigt man weder eine solide humanistische Schulbildung, noch bedarf es der Fähigkeit in der eigenen Muttersprache auch nur den Konjunktiv zu erkennen. Charakterliche Eigenschaften wie anständig, tüchtig, ehrlich oder rechtschaffen sind weder Bedingung, noch besonders förderlich, geht es darum bestimmte Figuren, welche eine Partei aufgestellt hat, über ein Wahlprocedere zu legitimieren. Auf dass sie in den kommenden Jahren darüber bestimmen können, was »rechtens« ist und was des Teufels. Auch ein Hund braucht seine Zeit, bis er lernt mit den Wölfen zu heulen. So verwundert es nicht, wenn das sich so selbst legitimierende parlamentarische Prinzip überwiegend anerkannt wird, jedoch im Kindergarten kläglich scheitern würde. War zum Bespiel Lisa besonders fleißig, hebt die Mehrheit der Müßiggänger ihr faules Händchen und schon werden die Früchte ihrer Arbeit »gerecht« unter den Faulen aufgeteilt. Und diese Umverteilung ist natürlich kein Diebstahl, solange Lisa mit abstimmen darf. Dämmert‘s? Natürlich nicht. Irgendeine Regel muss es ja geben, um gesellschaftliche Ordnung zu gewährleisten. Eine gesellschaftliche Verfasstheit, welche von jedem Einzelnen genehmigt werden muss, ist illusionär. Mag sein. Nur ist dies kein Argument, verwickelt man sich bei der Legitimation staatlicher Herrschaftsausübung in Widersprüche. Im Wettbewerb der Gauner, wie Hans-Herrmann Hoppe dies so trefflich formulierte, spielen natürlich Widersprüche keine Rolle, Verstrickungen sind so alltäglich, wie der Begriff »Argument« seiner Performativität beraubt wurde. Argumentation schließt nämlich Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung aus. Wer als Täter das designierten Opfer noch etwas Schwätzen lässt, ist nicht auf die besseren Argumente angewiesen, noch glaubt er, welche zu besitzen. Die entsprechende Bewaffnung genügt, um seinen Willen durchzusetzen. Die Soldateska des Demokratismus vertraut darauf, dass bei aller Unzufriedenheit über die alltägliche politische Gaunerei, die administrative Willkür und das nebulöse Recht, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in einer durchaus rationalen Abwägung keinen Widerstand leistet, sondern lediglich etwas schwätzt und herummault. Wäre es anders, machte die Obrigkeit das Leben der »Apfeldiebe« zur Hölle. Der Staat gibt sein Gewaltmonopol nicht auf, wenn ihm »das Volk« seine Legitimation entzieht. Die Norm der [De-]Legitimierung ist nirgendwo geschrieben. Jede Sezession würde mittels Gewaltanwendung verhindert werden. Obwohl man gerade durch Sezession die Entziehung der Legitimation am besten verdeutlichen könnte. Die Alternative zum Gewalt- und Rechtsmonopol des Staates macht den Leuten Angst. Während die Bilanz auch der demokratisch legitimierten Staaten bluttriefend im moralischen Abseits verharrt, während mit dem Geld der Steuerzahler die Rüstungsausgaben jährlich exorbitant steigen, während die "bürgerlichen Rechte" sukzessiv erodieren, fürchten sich die Menschen verhältnisblöd vor schwadronierenden Banden, welche der Oma ihr kleines Häuschen abpressen, wo es doch eben gerade, bedingt durch die kümmerliche Rente, von der Sozialbehörde zu zwei Drittel gepfändet wurde. »Wer hält den Dieb?«, rufen die Diebe, Beutelschneider und Staatprofiteure.
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Erstellt am 02.05.2017, zuletzt aktualisiert 24.04.2021 Alle Rechte vorbehalten. | |
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